Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren – so funktioniert es!

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht? Tipps und Infos


1. Überblick über die Kosten im Pflegeheim

Im Pflegeheim entstehen verschiedene Kosten, darunter Unterbringungs-, Verpflegungs- und Pflegekosten sowie Kosten für Zusatzleistungen wie Ausflüge oder physiotherapeutische Maßnahmen. Diese Kosten können je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf variieren.

2. Eigenes Einkommen und Vermögen

Rente und Zusatzeinkommen: In vielen Fällen reicht die Rente allein nicht aus, um die Kosten eines Pflegeheimaufenthalts zu decken. Zusätzliche Einkünfte wie Betriebsrenten, Miet- oder Zinseinnahmen können jedoch zur Finanzierung beitragen.

Eigenes Vermögen: Wenn das eigene Vermögen ausreicht, müssen die Kosten für das Pflegeheim in der Regel selbst getragen werden. Dazu gehören Ersparnisse, Immobilienbesitz und andere Vermögenswerte.

3. Sozialhilfe und staatliche Unterstützung

Hilfe zur Pflege: Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken, können Hilfe zur Pflege beantragen. Diese Leistungen werden vom Sozialamt gewährt und richten sich nach dem individuellen Bedarf.

Sozialhilfe: Wenn alle finanziellen Mittel aufgebraucht sind, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten für das Pflegeheim. Dabei prüft das Sozialamt die Bedürftigkeit und gewährt gegebenenfalls Hilfe zur Finanzierung der Pflege.

4. Unterstützung durch Angehörige und familiäre Möglichkeiten

  • Elternunterhalt: Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen zum Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern herangezogen werden. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn das eigene Einkommen über dem Selbstbehalt liegt und die Eltern nicht selbst für ihre Pflege aufkommen können.
  • Familienunterstützung: Familienangehörige können die Pflegekosten mittragen, indem sie beispielsweise bei der Organisation der Pflege oder bei der Betreuung im Pflegeheim helfen. Auch finanzielle Unterstützung durch private Spenden oder Crowdfunding ist möglich.


Fazit: Finanzierung des Pflegeheims bei unzureichender Rente

Die Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts, wenn die Rente nicht ausreicht, kann eine Herausforderung darstellen. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung, darunter staatliche Leistungen wie Hilfe zur Pflege oder Sozialhilfe, aber auch familiäre Unterstützung und private Finanzierungsquellen. Eine frühzeitige Planung und Beratung kann helfen, die finanzielle Situation zu klären und die bestmögliche Versorgung im Pflegeheim sicherzustellen.


Ihr pflegender Angehöriger fährt in den Urlaub, erkrankt oder kann Sie aus einem anderen Grund für längere Zeit nicht pflegen? Sind pflegende Angehörige verhindert, stellt sich oftmals die Frage, wer die tägliche Betreuung übernimmt. 


In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege. Diese können Sie kombinieren. Dank der Kombination erhalten Sie mehr finanziellen Spielraum für Ihre Pflege.

Verhinderungspflege

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?


Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege dienen beide zur Überbrückung von Fehlzeiten Ihres pflegenden Angehörigen. Allerdings unterscheiden Sie sich in wesentlichen Punkten.


Verhinderungspflege


Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – können Sie beantragen, wenn Ihr pflegender Angehöriger vorübergehend verhindert ist. Die Pflege findet zu Hause statt. Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, können Sie Folgende mit der Pflege beantragen:


  • einen ambulanten Pflegedienst 
  • eine Einzelpflegekraft 
  • einen ehrenamtlich Pflegenden 
  • einen Verwandten


Die Pflege erfolgt stunden-, tages- oder wochenweise.

 

Beantragen Sie Verhinderungspflege, erhalten Sie für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen einen Zuschuss von pauschal 1.612 EUR. Mit diesem Geld können Sie Ihre Betreuung finanzieren.


Wichtig: Übernimmt ein Verwandter Ihre Betreuung, steht Ihnen dieser Pauschalbetrag nicht zur Verfügung. Vielmehr zahlt Ihnen die Versicherung das maximal 1,5-fache des Pflegegeldes

Zudem müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um Verhinderungspflege zu erhalten:


  • Sie besitzen Pflegegrad 2 bis 5 
  • Ihr Angehöriger pflegt Sie seit mindestens sechs Monaten in Ihrer häuslichen Umgebung


Kurzzeitpflege


Kurzzeitpflege ist dann sinnvoll, wenn eine private Pflegeperson längere Zeit verhindert und die häusliche Pflege für einen längeren Zeitraum nicht gewährleistet werden kann. Ebenso ist eine Kurzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt zu empfehlen oder wenn sich Ihr Gesundheitszustand kurzzeitig verschlechtert. 


Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um einen vollstationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Für maximal 56 Tage (8 Wochen) erhalten Sie pro Jahr einen Zuschuss von bis zu 1.774 EUR. Möchten Sie Kurzzeitpflege beantragen, benötigen Sie Pflegegrad 2 oder höher.


Wie können die Leistungen kombiniert werden?


Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können Sie auf zwei verschiedene Arten miteinander kombinieren:


  • Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren:

Ist Ihr pflegender Angehöriger verhindert, können Sie als pflegebedürftige Person Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren. Bis zu 50 Prozent der Leistungen aus der Kurzzeitpflege werden Ihnen angerechnet. So stehen Ihnen maximal 2.418 EUR pro Jahr zur Finanzierung Ihrer Ersatzpflege zur Verfügung. 


  • Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege kombinieren:

Noch mehr herausholen, können Sie, wenn Sie Ihre Kurzzeitpflege mit den Leistungen der Verhinderungspflege verbinden. Entscheiden Sie sich als Pflegebedürftiger für eine stationäre Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung, können Sie nicht genutzte Leistungen aus der Verhinderungspflege zu 100 Prozent anrechnen lassen. Das bedeutet: 


  • die Dauer Ihrer Kurzzeitpflege erhöht sich auf acht Wochen
  • der Höchstbetrag Ihrer Pflegeleistungen steigt auf maximal 3.386 EUR


Bei beiden Varianten übernimmt Ihre Versicherung keine Ausgaben für Kost und Logis. Diese müssen Sie selbst finanzieren.


Lohnt sich die Kombination aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?


Für Pflegebedürftige lohnt es sich in jedem Fall, Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege zu kombinieren. Voraussetzung ist, dass Sie zu Hause wohnen und mindestens Pflegegrad 2 besitzen. Ihre Leistungen können sich je nach Kombination und Anspruch fast verdoppeln. Falls Sie einen stationären Aufenthalt (Kurzzeitpflege) mit den Leistungen der Ersatzpflege (Verhinderungspflege) kombinieren, erhöht sich außerdem die potenzielle Dauer Ihres Aufenthalts. 


Wenn Sie Fragen zu Ihren konkreten Möglichkeiten haben oder sich eine umfangreiche Beratung wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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