Pflegegutachten – so wird der Pflegegrad bestimmt
Wer einen
Pflegegrad beantragen möchte, der sollte sich gut über das sogenannte Pflegegutachten
informieren. Dieses bildet die Grundlage zur Beurteilung einer Pflegebedürftigkeit.

Pflegegutachten – der Ablauf
Sind Sie oder ein Angehöriger zunehmend auf Unterstützung im Alltag angewiesen und wünschen finanzielle sowie fachkundige Hilfe, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen.
Ihren Antrag können Sie entweder schriftlich oder telefonisch bei Ihrer jeweiligen Pflegekasse stellen. Diese entsendet daraufhin einen Gutachter, der Ihre Pflegebedürftigkeit mithilfe eines umfassenden Gutachtens beurteilt. Sind Sie gesetzlich versichert? In diesem Fall entsendet Ihre Versicherung einen Experten vom Medizinischen Dienst (MDK). Für Privatversicherte erstellt ein Mitarbeiter von Medicproof Ihr Gutachten.
Im Rahmen des Pflegegutachtens überprüft der Experte anhand der folgenden sechs Kriterien, wie beeinträchtigt Sie in Ihrer Selbstständigkeit sind:
Kriterium | Typische Fragen |
---|---|
Mobilität | Wie gut können Sie sich zu Hause frei bewegen? Sind Treppen ein Hindernis für Sie? |
kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Können Sie sich zeitlich orientieren? |
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Leiden Sie unter Ängsten? |
Selbstversorgung und Alltagsverrichtung | Können Sie Ihre Mahlzeiten selbstständig zubereiten? |
Selbstständiger Umgang mit krankheits- /therapiebedingten Anforderungen | Brauchen Sie Hilfe bei der Medikamenteneinnahme? |
Gestaltung Ihres Alltagslebens und sozialer Kontakte | Wie gestalten Sie Ihren Alltag? Haben Sie Kontakt zu anderen oder verbringen Sie Ihre Tage größtenteils alleine? |
Übersicht der Pflegegrade
Für jedes Kriterium erhalten Sie Punkte. Je höher die Summe Ihrer Punkte, desto höher ist auch Ihre Pflegebedürftigkeit und damit Ihr Pflegegrad. Insgesamt können Sie bis zu 100 Punkte erreichen.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welches Ergebnis für welchen Pflegegrad gilt:
Pflegegrad | Punktzahl Pflegegutachten | Definition |
---|---|---|
1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Pflegegutachten – das sollten Sie beachten
Von Ihrem Pflegegrad hängen sämtliche Pflegeleistungen sowie Zuschüsse Ihrer Pflegekasse ab. Um sicherzustellen, dass der Gutachter Ihren individuellen Pflegebedarf angemessen ermittelt, gibt es beim Pflegegutachten ein paar Dinge zu beachten. Nur so erhalten Sie die passende Entlastung, beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst.
Zunächst einmal sollten Sie sich gut auf das Pflegegutachten vorbereiten und sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Hand haben.
Dazu zählen beispielsweise:
- ärztliche Unterlagen und Atteste
- Medikamentenpläne
- Pflege- und Betreuungspläne
- weitere relevante Dokumente
Auch sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche Unterstützung Sie im Alltag benötigen und gegebenenfalls Angehörige oder andere Betreuungspersonen einbeziehen.
Während des Pflegegutachtens sollten Sie Ihre Bedürfnisse und Wünsche außerdem möglichst umfassend und offen darlegen. Es ist wichtig, dass Sie dem Gutachter ein realistisches Bild von Ihrer Pflegesituation vermitteln.
Gerne
beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten und helfen Ihnen, sich auf Ihr Pflegegutachten vorzubereiten. Kontaktieren Sie uns –
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