Leistungen nach Pflegegrad – Was steht Ihnen zu?
Viele ältere Menschen sind im Alltag auf Unterstützung angewiesen, sei es bei der täglichen Körperpflege, beim Einkaufen, beim Putzen oder bei der Einnahme ihrer Medikamente. Um die tägliche Betreuung und Pflege sicherzustellen, gibt es die Einteilung in die Pflegegrade 1 bis 5.
Wir erklären Ihnen, welche Leistungen
Ihnen zustehen,
aufgeschlüsselt nach Pflegegrad.

Wie wird der Pflegegrad beantragt und ermittelt?
Sobald Sie feststellen, dass Sie oder ein Angehöriger im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen. Hierfür reicht ein formloses Schreiben an Ihre jeweilige Pflegekasse aus. Ihre Pflegeversicherung entsendet daraufhin einen Gutachter, der die Pflegebedürftigkeit überprüft. Alternativ können Sie Ihre Versicherung anrufen, um einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.
Unter anderem beurteilt der Gutachter:
- Ihre Mobilität
- Ihre kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- die Gestaltung Ihres Alltagslebens und Ihre sozialen Kontakte
Pro Kriterium vergibt der Gutachter Punkte, aus deren Summe sich das Maß Ihrer Beeinträchtigung ergibt. Auf diese Weise ermittelt er Ihren jeweiligen Pflegegrad.
Leistungen, aufgeschlüsselt nach Pflegegrad 1 bis 5
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen andere Pflegeleistungen und Zuschüsse von Ihrer Versicherung zu. Dabei spielt es eine Rolle, ob Sie zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung leben möchten.
So erhalten beispielsweise ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt. Ebenso können Sie mit Pflegegrad 2 oder höher Kurzzeitpflege sowie eine teilstationäre Tagespflege oder Nachtpflege beanspruchen.
Allgemein haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld (monatlich) | - | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Pflegesachleistungen (monatlich) | - | 724 Euro | 1.363 Euro | 1.693 Euro | 2.095 Euro |
Verhinderungspflege (jährlich) | - | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro |
Kurzzeitpflege (jährlich) | - | 1.774 Euro | 1.774 Euro | 1.774 Euro | 1.774 Euro |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (monatlich) | - | 689 Euro | 1.298 Euro | 1.612 Euro | 1.995 Euro |
Entlastungsbetrag (monatlich) | 125 Euro | 125 Euro | 125 Euro | 125 Euro | 125 Euro |
Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen (monatlich) | 214 Euro | 214 Euro | 214 Euro | 214 Euro | 214 Euro |
Vollstationäre Pflege (monatlich) | 125 Euro | 770 Euro | 1262 Euro | 1775 Euro | 2005 Euro |
Pflegehilfsmittel (monatlich) | 40 Euro | 40 Euro | 40 Euro | 40 Euro | 40 Euro |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (einmalig) | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro |
Welche Auswirkung hat der Pflegegrad auf Ihre Pflegesituation?
Die Einstufung in Ihren Pflegegrad entscheidet maßgeblich darüber, wie sich Ihre tägliche Pflege und Betreuung gestaltet. Je nach Pflegegrad stehen Ihnen andere Leistungen Ihrer Pflegekasse zu. Haben Sie Pflegegrad 1, sind Sie beispielsweise körperlich und geistig noch fit genug, um im Alltag zurechtzukommen. Lediglich bei kleineren alltäglichen Aufgaben erhalten Sie Unterstützung.
Ab Pflegegrad 2 liegt allerdings eine Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit vor. Sie sind auf eine regelmäßige Pflege und Betreuung angewiesen, zum Beispiel im Rahmen einer stationären Betreuung. Gerne informieren wir Sie darüber, welche Leistungen Ihnen bei welchem Pflegegrad zustehen und überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie wir eine optimale Versorgung sicherstellen können.