Im Alter den Wohnort wechseln: Das sollten Sie wissen!
Steile Treppen erschweren das Leben in den eigenen vier Wänden. In Dusche und Bad besteht die Gefahr, hinzufallen. Die fehlende Nähe zu Freunden und Gleichgesinnten sorgt für Einsamkeit.
Das Wohnen allein kann zu einer Herausforderung werden. Eine mögliche Lösung ist, im Alter den Wohnort zu wechseln. Um Ihnen den Umzug zu erleichtern, insbesondere finanziell, können Sie als pflegebedürftige Person Zuschüsse von der Pflegekasse sichern.

Im Alter den Wohnort wechseln – ein emotionaler Schritt
Die gewohnte Umgebung zu verlassen, ist für viele ältere und pflegebedürftige Menschen ein schwerer Schritt. Dabei kann der Umzug eine echte Bereicherung für Sie sein. Sie genießen in Ihrem neuen Zuhause viele Vorteile.
Entscheiden Sie sich beispielsweise für Service Wohnen, wird Ihr neues Lebensumfeld Ihren Bedürfnissen besser gerecht. Breite Türen, ein Aufzug und Haltegriffe erleichtern Ihnen den Alltag. Darüber hinaus knüpfen Sie zahlreiche neue Kontakte mit Menschen, mit denen Sie so manches Interesse teilen. Auch die medizinische Betreuung ist dank ambulanter Pflege gewährleistet.
Alternativ zum betreuten Wohnen bietet sich das Leben in einem Pflegeheim oder einer Senioren-WG an.
Gibt es Zuschüsse für den Wohnortwechseln?
Der Umzug in ein neues barrierefreies Zuhause gilt nach § 40 Abs. 4 SGB XI als
Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Möchten Sie im Alter Ihren Wohnort wechseln, bezuschusst die Pflegekasse Ihren Umzug.
Die Pflegekasse übernimmt die folgenden Kosten (bis max. 4.000 Euro):
- Transport Ihrer Gegenstände und Möbel
- Kosten für Sprit und Verpackungsmaterial
- Umzugshelfer
- Entrümpelung
- Entsorgung von Abfällen
- doppelte Mietaufwendungen für bis zu 3 Monate
Sollten Sie jedoch nicht umziehen, sondern Ihr Zuhause barrierefrei umgestalten wollen, unterstützt die Pflegekasse dies ebenfalls finanziell.
Wann zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss?
Um den Zuschuss für Ihren Umzug von der Pflegekasse zu erhalten, gelten bestimmte Voraussetzungen.
So muss es medizinische Gründe für Ihren Umzug geben. Sind Sie schon länger pflegebedürftig oder liegt ein längerer Krankenhausaufenthalt oder ein Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung vor, stehen Ihre Chancen gut, dass die Pflegekasse Ihren Antrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes bewilligt und die Umzugskosten übernimmt.
Des Weiteren müssen Sie einen Pflegegrad besitzen. Bereits Pflegegrad 1 reicht aus, um bis zu 4.000 Euro zu erhalten. Mit diesem Geld können Sie eine Umzugsfirma bezahlen oder ein Entrümpelungsunternehmen finanzieren.
Für die neue Wohnung gelten ebenfalls Voraussetzungen. Ihre Pflege muss langfristig gewährleistet sein. Daher sollte Ihr neues Zuhause optimal an Ihre körperlichen Bedürfnisse angepasst und barrierefrei sein.
Wie beantragen Sie den Zuschuss der Pflegekasse?
Sobald feststeht, dass Sie im Alter Ihren Wohnort wechseln möchten, sollten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen. Idealerweise legen Sie im Zuge Ihres Antrags direkt einen oder zwei schriftliche Kostenvoranschläge einer Umzugsfirma bei. Bevor Sie einem Umzugsunternehmen den finalen Auftrag erteilen, müssen Sie die Bestätigung Ihrer Pflegekasse abwarten.
Sollten Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen oder dem Antrag an die Pflegekasse haben, hilft Ihnen Ihr
Pflegedienst gerne weiter. Ebenso unterstützen wir Sie bei weiteren Um- und Anmeldeformalitäten.