Was ist eine Kurzzeitpflege und was ist dabei zu beachten?
Herr Saal
Wenn der Fall eintritt, dass eine pflegebedürftige Person vorübergehend nicht in der gewohnten Umgebung, also zum Beispiel zu Hause, versorgt werden kann, dann besteht die Möglichkeit, eine Betreuung in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. Oft kann diese Variante nach Operationen, einem längeren Krankenhausaufenthalt mit Hilfsbedürftigkeit oder zur Organisation der häuslichen Pflege sehr hilfreich sein. Häufig tritt auch der Fall ein, dass die betreuende Person selber krank wird und die Pflege für eine bestimmte Zeit nicht mehr übernehmen kann.
Voraussetzungen für die vorübergehende stationäre Pflege
Um eine vorübergehende stationäre Pflege in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden. Zuerst muss der Pflegegrad festgelegt werden. Bedürftige mit Pflegestufe eins haben beispielsweise keinen Anspruch. Weiterhin ist es notwendig, einen Antrag für diese Betreuung bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Das ist die Kasse der zu pflegenden sowie versicherten Person. Außerdem muss die ausgesuchte Einrichtung von der Pflegekasse zugelassen sein.
Durch eine Beratung bei der Kasse ist es einfach möglich, sich eine Liste dieser Häuser geben zu lassen und auch nach den eventuell zusätzlich anfallenden Kosten zu fragen. Denn die Sätze und Zusatzleistungen können sich jedes Jahr ändern. Für die vorübergehende Betreuung übernimmt die Kasse im Allgemeinen die Kosten für acht Wochen pro Jahr. Es lohnt sich also ein Gespräch mit der zuständigen Einrichtung. Die Höhe des Regelbetrags ist dabei vom bestehenden Pflegegrad unabhä
Weitere Tipps für eine sorgenlose Kurzzeitpflege
Auch bei dem Pflegegrad eins ist es unter bestimmten Umständen möglich, eine Entlastung zu bekommen. Hier gibt es die Möglichkeit, die Pflege über den Entlastungsbeitrag zu finanzieren. Die Rechnungen können in diesem Fall bei der Pflegekasse eingereicht werden. Anschließend werden die Kosten in Höhe der gültigen Entlastungsleistungen ersetzt. Auf jeden Fall sollte man vorher mit der Pflegekasse einen Beratungstermin vereinbaren, um die aktuell gültigen Möglichkeiten zu besprechen.
Fallen zusätzliche Kosten für die Verpflegung, Unterkunft oder besondere, notwendige Investitionen an, dann lohnt es sich grundsätzlich, diese bei der Pflegekasse einzureichen. Denn diese können unter bestimmten Voraussetzungen zumindest teilweise erstattet werden. Kann der Eigenanteil aus finanziellen Gründen nicht selbst getragen werden, dann besteht zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen. Nach einem Krankenhausaufenthalt ist es ebenfalls möglich, bei fehlender Pflegebedürftigkeit, die Kosten für einen kurzen Pflegeaufenthalt erstattet zu bekommen. Hierfür kann auch ein Gespräch mit dem Sozialdienst vom Krankenhaus oder der Krankenkasse hilfreich sein.