Voraussetzungen für ambulant Service Wohnen: Alles, was Sie dazu wissen müssen
Welche Voraussetzungen für ambulant Service Wohnen müssen erfüllt sein? Diese Frage stellen sich Interessierte immer wieder. Das überrascht nicht. Schließlich geht der Einzug in eine entsprechende Einrichtung mit einer großen Veränderung des Alltags einher. Es ist wie bei jedem Wandel im Leben: Dieser entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen und Wünschen. Daher ist es auch so wichtig, die individuellen Voraussetzungen für Service Wohnen mitzubringen. Doch welche sind das?
Und: Fragen wie “Braucht man für Service Wohnen eine Pflegestufe?” müssen außerdem vor Ihrer Entscheidung geklärt werden. Schließlich spielen auch die finanziellen Mittel eine Rolle, wenn es darum geht, ob die Unterbringung in einer ambulant betreuten Gemeinschaft realisiert werden kann. Nachfolgend erfahren Sie daher alles, was Sie in puncto Voraussetzungen für ambulant Service Wohnen beachten müssen. So machen Sie sich Ihre Entscheidung leichter.

Für wen sich Service Wohnen eignet
Ambulantes Service Wohnen richtet sich hauptsächlich an erwachsene Menschen, die bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Hierzu zählen etwa eine
- psychische oder
- physische Beeinträchtigung
- sowie ein erhöhter Hilfebedarf
im Alltag. Trotz ihrer Erkrankung oder Behinderung sind sie jedoch dazu in der Lage, sich weitgehend selbstständig zu versorgen. Die teilweise oder vollstationäre Unterbringung ist also keine der Voraussetzungen für ambulantes Service Wohnen. Im Gegenteil – es wird bei dieser Lebensform in der Regel nicht gewünscht. Sie richtet sich also an die Menschen, die trotz körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen einen möglichst selbstbestimmten Alltag gestalten wollen.
Somit entscheiden sich rüstige Senioren häufig für das Leben in einer entsprechenden Einrichtung. Die Vorteile hiervon sprechen für sich, sofern die Voraussetzungen für ambulant Service Wohnen erfüllt sind. So ist die Umgebung einerseits optimal auf die Bedürfnisse und Wünsche der älteren Bewohner ausgerichtet.
Pflegerische Zusatzleistungen können bei Bedarf über einen ambulanten Pflegedienst bezogen werden. Das sind essenzielle Voraussetzungen, die ambulant Service Wohnen für die Interessenten erst so interessant machen.
Andererseits schätzen Senioren das Miteinander in ihrem betreuten Zuhause.
Die ambulante Einrichtung verfügt schließlich nicht nur über individuell ausgestattete Zimmer. Auch Gemeinschaftsräume mit kompromisslos altersgerechter Ausstattung zählen zu den
Voraussetzungen für ein gutes Lebens- und Gemeinschaftsgefühl in Einrichtungen des betreuten Wohnens.. Das kann
- ein gemütliches Café,
- das gesellige Fernseh- und Lesezimmer
- oder sogar eine hauseigene Kapelle
sein. Ambulantes Service Wohnen ist also mehr als lediglich eine mögliche Form der Unterbringung. Es schreibt das Miteinander groß. Daraus leiten sich auch die grundlegenden Voraussetzungen für Service Wohnen ab.

Persönliche Voraussetzungen für Service Wohnen – welche sind zu beachten?
Wer sich für ambulant Service Wohnen entscheidet, muss einige Voraussetzungen mitbringen. Diese sind zunächst persönlicher Natur. So ist es etwa notwendig, den Betreuungsprozess aktiv mitgestalten zu wollen. Die Bereitschaft zur Selbstorganisation ist hierbei unverzichtbar. Gleiches gilt für den Willen, zu kooperieren.
Eine Mit- und Zusammenarbeit stellt die Basis für das Gelingen der ambulant unterstützten Lebensform dar. Weitere essenzielle Voraussetzungen für Service Wohnen sind außerdem Einsicht und Akzeptanz, selbst Hilfe zu benötigen. Dieses Verständnis ist unverzichtbar. Schließlich kann die unterstützende Hand nur so gereicht und angenommen werden.
Darüber hinaus stellen die individuellen Unterstützungstermine mit dem Bezugsbetreuer einen weiteren wichtigen Baustein dar. Sind diese nicht gewünscht, ist die Wohnform sicherlich nicht die optimale Wahl. Das trifft auch dann zu, wenn Absprachen als lästig empfunden werden.

Auch diese Voraussetzungen für ambulant Service Wohnen sollten Sie kennen
Das verlässliche Mitwirken bei der Hilfeplanung ist eine weitere Voraussetzung für ambulant Service Wohnen. Ohne sie lässt sich eine adäquate Betreuung nur schwer umsetzen. Was an dieser Stelle ebenfalls gewährleistet sein muss, das ist die Beachtung der Leistungsquittierung. Sie beschreibt das Abrechnungsprozedere. Auch dies ist eine essenzielle Voraussetzung dafür, dass das betreute Wohnen für alle Beteiligten gelingen kann.
Offensichtlich: Auch wenn sich diese Lebensform prinzipiell für jeden anbietet, sind die persönlichen Voraussetzungen nicht zu unterschätzen. Sie sind es schließlich, die die Basis für das Miteinander im Alltag bilden. Fragen Sie sich daher, ob Sie die genannten Voraussetzungen für Service Wohnen erfüllen können und auch wollen.
Wie hoch sind die Kosten, wenn sämtliche Voraussetzungen für Service Wohnen erfüllt sind?
Neben den Vorteilen und den zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen des ambulanten Wohnens sind ebenfalls die finanziellen Aspekte zu beachten. Die Miet- oder Kaufkosten variieren dabei je nach Einrichtung. So liegt ein oft genannter Richtwert für den Erwerb eines Appartements zwischen 2.000 Euro und 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
In Metropolen wie München ist dieser höher als in Kleinstädten in ländlichen Regionen. Zu beachten ist dabei ebenso die gewünschte Ausstattung. Je umfangreicher oder spezieller Ihre Wünsche und die Voraussetzungen, die Sie persönlich an das betreute Wohnen stellen, sind, desto mehr wird die Eigentumswohnung kosten.
In der Regel ist das auch der Fall, wenn ein Mietverhältnis die Voraussetzung für ambulant Service Wohnen ist. Die Höhe dafür lässt sich ebenfalls nicht pauschal festlegen. Dennoch liegt der Mietpreis für ambulant Service Wohnen je nach Region meist zehn oder zwanzig Prozent über den gängigen lokalen Kaltmieten.
Daher gilt es zu überlegen, ob diese finanzielle Mehrbelastung durch die Vorteile des Wohnangebots für Sie gerechtfertigt ist. Mögliche Förderungen können hier jedoch für Entlastungen sorgen. So lassen sich die materiellen Voraussetzungen für Service Wohnen gegebenenfalls auch mit kleinerem Geldbeutel erfüllen.

Gibt es Förderungen und finanzielle Hilfen für Service Wohnen?
Service Wohnen ist stets dann eine Überlegung wert, wenn die selbstständige Versorgung durch Fachpersonal unterstützt werden soll. Zugleich kann es sinnvoll sein, weil die eigenen vier Wände nicht länger zum Alltag passen. Mit fortschreitendem Alter oder bei einer Erkrankung ist das beispielsweise der Fall.
Wenn Sie sich alleine oder gemeinsam mit Ihrem Partner für die ambulant Service Wohnen interessieren, stellt sich jedoch auch die Frage nach potenziell verfügbaren Förderungen und finanziellen Hilfen, um auch die finanziellen Voraussetzungen zu erfüllen.
Wichtig zu klären ist an dieser Stelle zunächst Folgendes: Braucht man für Service Wohnen eine Pflegestufe? Nein, davon ist es nicht abhängig. Sie können in eine entsprechende Einrichtung also auch dann einziehen, wenn keine Pflegebedürftigkeit herrscht.
Liegt eine Pflegestufe vor, wird sich das womöglich positiv auf die verfügbaren Fördermittel auswirken. Diese werden bei erfüllten Voraussetzungen für ambulant Service Wohnen
- von Bund und Ländern,
- Kommunen oder
- Institutionen wie etwa der Wohlfahrtspflege
bewilligt. In Sachen Voraussetzungen für ambulant Service Wohnen ist ab 2013 insbesondere das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (NGP) zu beachten. Auch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 2015 sollten Sie gemeinsam mit Experten wie uns prüfen.
So findet sich im § 38a SGB XI etwa der Hinweis, dass jeder Pflegebedürftige einen monatlichen pauschalen Zuschlag erhält. Die Unterbringung in einer ambulant betreuenden Einrichtung mit mindestens drei Pflegebedürftigen ist hierfür erforderlich. “Braucht man für Service Wohnen eine Pflegestufe?” ist also eine Frage, die sich vergleichsweise leicht beantworten lässt.
Für die Klärung der für Sie verfügbaren Förderungen empfiehlt sich das Hinzuziehen von Spezialisten. So genießen Sie optimalen Durchblick bei sämtlichen Voraussetzungen für Service Wohnen.