Betreutes Wohnen ist ein sehr guter Kompromiss zwischen einer Unterbringung in einem Pflegeheim und der häuslichen Pflege. Man lebt eigenständig in einer altersgerechten und barrierefreien Wohnung und genießt die tägliche Pflege durch qualifiziertes Personal und kann zusätzlich auch einen Hausnotruf nutzen. Eine betreute Wohnanlage eignet sich insbesondere für ältere Menschen, die gerne in Gesellschaft mit Gleichgesinnten leben und noch selbstständig alleine leben können.
Bei betreutem Wohnen lebt man in einer barrierefreien Wohnung einer Anlage, in der es möglich ist, optionale Betreuungsleistungen flexibel dazu zu buchen. Außerdem genießt ein Bewohner neben der Pflege durch qualifiziertes Personal auch diverse Annehmlichkeiten wie einen Hausnotruf.
Betreutes Wohnen - wer übernimmt die Kosten dafür? Ob das Sozialamt dafür aufkommt, erläutern wird im folgenden Überblick.
Wie hoch die Kosten für betreutes Wohnen sind, ist abhängig von der jeweiligen Einrichtung und jeweiligen Region. Sie können unterschiedlich hoch und nicht gerade günstig sein. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass man für eine Mietwohnung mit betreutem Wohnen rund 20 Prozent mehr als für eine ortsübliche Miete zahlen muss. Wer sich eine entsprechende Wohnung kaufen möchte, muss mit Quadratmeterpreisen rechnen, die ebenfalls zwischen 15 bis 20 Prozent über den ortsüblichen Kaufpreisen liegen.
§§ 41 ff. SGB XII
Die Grundsicherung im Alter ist eine bestehende bedarfsorientierte Sozialleistung, mit der bei Hilfsbedürftigkeit zum notwendigen Lebensunterhalt sichergestellt wird.
Betreutes Wohnen ohne Pflegegrad - Wer sich ohne den Status eines Pflegegrads für betreutes Wohnen entscheidet, muss die Kosten dafür selbst aufzubringen. Zu den Kosten wie Kaltmiete und Nebenkosten (Strom, Kabelfernsehen etc.) kommen oftmals noch Kosten für pauschale Leistungen wie für die Pflege, Wäschewaschen, oder für Mahlzeiten hinzu.
Betreutes Wohnen mit Pflegegrad - Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit werden die Kosten anteilig für die ambulante Pflege und Leistungen wie Hausnotruf übernommen. Ab Pflegegrad 2 bekommen Betroffene zusätzliche Leistungen aus der Pflegekasse – wie beispielsweise den Entlastungsbetrag.
Betreutes Wohnen unabhängig vom Pflegegrad
– Sollte die Rente nicht für ein betreutes Wohnen ausreichen, dann können Betroffene beim Sozialamt die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragen.
Betreuungspauschale für betreutes Wohnen
Zu den Grundleistungen für betreutes Wohnen gehört die Betreuungspauschale, die Standardleistungen wie Hausnotruf, Nutzung des Gemeinschaftsraumes sowie die Haustechnik abdeckt. Sie kann bei 15 Euro liegen, üblich sind jedoch Pauschalen zwischen monatlichen 60 und 150 Euro.
Unter bestimmten Umständen und gewissen Voraussetzungen wird zur Finanzierung von betreutem Wohnen auch Wohngeld bewilligt. Es unterstützt die Menschen mit einem geringen Einkommen bei den Wohnkosten und wird von der jeweiligen örtlichen Wohngeldbehörde individuell anhand von Miete und Einkommen berechnet.
Sollte das Einkommen der Angehörigen (Ehepartner, Kinder und unter Umständen auch die Enkel) über 100.000 Euro im Jahr betragen, müssen sich diese möglicherweise an den Kosten für das betreute Wohnen beteiligen.
Eine Alternative zum betreuten Wohnen ist eine 24-Stunden-Pflege. In diesem Fall zieht eine Betreuungskraft zum Angehörigen, die sich je nach Absprache um die Pflege, um den Haushalt und die gesamte Betreuung kümmert. Zur Finanzierung können unter anderem das Pflegegeld sowie der Entlastungsbetrag (kostenlose Pflegemittel der Pflegekasse) verwendet werden.